Zweck

Unter dem Namen Gewerbeverein Langnau am Albis besteht seit 1928 in Langnau am Albis ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Gewerbeverein Langnau am Albis bezweckt den Zusammenschluss des lokalen Gewerbes und Handels zur Wahrung und Förderung ihrer gemeinsamen Interessen in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Im Weiteren sollen Zusammengehörigkeit und Kameradschaft innerhalb des Gewerbestandes gefördert werden.

Der Gewerbeverein Langnau am Albis und somit alle Mitglieder sind Mitglied der Unternehmer Vereinigung Bezirk Horgen (UVH) sowie des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich (KGV).

Mitgliedschaft

Aktivmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die selbständig in Handel, Dienstleistung, Gewerbe oder Industrie tätig sind. Es können auch Personen sein, die kein eigenes Geschäft besitzen, die aber zufolge ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Gewerbeverein Langnau am Albis verbunden sind. Juristische Personen bezeichnen einen kompetenten Vertreter, der sie gegenüber dem Verein vertritt.

Als Passivmitglieder können Personen aufgenommen werden, die von der aktiven Geschäftstätigkeit zurückgetreten sind, sich aber mit dem Gewerbeverein Langnau am Albis verbunden fühlen, sowie Freunde und Gönner des Gewerbes. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.

Statuten

Laden Sie die Statuten des Gewerbevereins Langnau am Albis als PDF-Datei herunter:

Statuten (PDF)

 

Mitglied werden

Laden Sie das Beitrittsformular des Gewerbevereins Langnau am Albis als PDF-Datei herunter:

Beitrittsformular (PDF)

 

Mitgliederbeitrag

Aktivmitglieder:     Fr. 220.-
Passivmitglieder:  Fr. 135.-